Bundesratssitzungen
Der Bundesrat hat mit der für Änderungen des Grundgesetzes erforderlichen Zweidrittelmehrheit Grundsteuerreform mit Öffnungsklausel beschlossen. Das ist ein großer Erfolg für die Staatsregierung und ein wichtiges Signal für den Föderalismus.
Zudem hat die Länderkammer im sogenannten 1. Durchgang zum Klimapaket der Bundesregierung Stellung genommen.
Außerdem wurde die Einbringung von zwei bayerischen Initiativen in den Bundestag beschlossen:
- Verbot von Plastiktüten
- Strafbarkeit von sog. „Upskirting“ für einen besseren strafrechtlichen Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen
Zudem hat die Staatsregierung zwei weitere Anträge im Plenum vorgestellt, die jetzt in den Ausschüssen des Bundesrates beraten werden:
- Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
- Bessere Bekämpfung von Mietwucher
Länderkammer beschließt Grundsteuerreform
Mit dem Beschluss der Grundsteuerreform mit Öffnungsklausel können die Länderparlamente erstmalig für eine große Steuerart in vollem Umfang ihre Vorstellungen verwirklichen und auf die Bedürfnisse ihres Landes zugeschnittene Steuerregelungen erlassen.
Damit wird es Bayern ermöglicht, die von der Staatsregierung bevorzugte Einfach-Grundsteuer einzuführen. Diese weist nicht nur aus administrativen Gründen substanzielle Vorteile auf. Darüber hinaus führt sie bei steigenden Immobilienpreisen auch nicht zu einer automatischen Erhöhung der Grundsteuerlast.
Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle
Der Bundesrat hat eine bayerische Initiative zur Verringerung unnötiger Kunststoffabfälle beschlossen. Plastikmüll soll deutlich reduziert werden. Insbesondere sollen Kunststoffe dort reduziert werden, wo sie überflüssig sind oder es bessere Alternativen gibt.
Denn obwohl die Ausgabe von Plastiktüten seit Juli 2016 entgeltpflichtig ist, wurden im Jahr 2018 immer noch 2 Milliarden Plastiktüten in Deutschland verbraucht, was einem pro Kopf-Verbrauch von 24 Stück entspricht. Denkbar ist, über die auf EU-Ebene ab 2021 verbotenen Einweg-Plastikprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller oder Trinkhalme noch weitere Artikel zu verbieten.
Daneben sollen kommunale und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger von den dualen Systemen für die Sammlung von Serviceverpackungen, wie beispielsweise Imbissschalen der Schnellgastronomie und Coffee-to-go-Bechern, ein Entgelt verlangen können. Denn diese werden oft nicht über die Gelbe Tonne, sondern über öffentliche Abfalleimer entsorgt und teilweise im öffentlichen Raum weggeworfen.
Strafbarkeit des sog. Upskirting
Bayern setzt sich gemeinsam mit Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland für einen besseren strafrechtlichen Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen ein. Der Bundesrat hat jetzt eine Initiative dieser Länder beschlossen, wonach das so genannte Upskirting – das unbefugte Fotografieren unter Röcke und Kleider von Frauen – unter Strafe gestellt wird.
Dazu soll eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch eingefügt werden. Wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können. Gleiches soll in Fällen gelten, in denen solche Bildaufnahmen übertragen, gebraucht oder anderen Personen – etwa in Internetforen oder mittels Messengerdiensten – zugänglich gemacht werden. Diese Regelung schließt eine bestehende Lücke im Strafrecht und schreckt damit potenzielle Täter ab.
Klare Nennung von antisemitischen Straftaten im Strafgesetzbuch notwendig
Die bayerische Justiz verfolgt antisemitische Straftaten entschlossen und konsequent. Antisemitische Straftaten richten sich nicht nur gegen die einzelne Person, sondern sind ein Angriff auf alle Menschen jüdischen Glaubens und die freiheitliche Gesellschaftsordnung. Antisemitische Taten sollen einschüchtern, diskriminieren und ausgrenzen. Dadurch haben sie eine besondere gesellschaftliche Dimension und schädigen den Zusammenhalt. Um im Kampf gegen Antisemitismus ein weiteres klares Zeichen zu setzen, soll das besondere Unrecht antisemitischer Straftaten nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung künftig stärker im Strafgesetzbuch betont werden. Dazu brachte die Bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, dem inzwischen mehrere Länder beigetreten sind.
Bislang können antisemitisch motivierte Taten zwar unter dem Oberbegriff „menschenverachtend“ in § 46 StGB erfasst werden, werden dort jedoch nicht ausdrücklich aufgeführt. Künftig sollen „antisemitische“ Beweggründe explizit als möglicher Strafzumessungsgesichtspunkt genannt werden. Ziel sind angemessene harte Strafen. Damit setzt Bayern ein klares Signal gegen Ausgrenzung und Hass.
zum bayerischen Gesetzesantrag
zur Rede von Staatsminister Georg Eisenreich
Mietwucher stärker bekämpfen
Die Staatsregierung macht sich für bezahlbaren Wohnraum in Ballungsräumen stark und hat dazu heute im Plenum einen Antrag vorgestellt. Bürger mit kleinem oder mittlerem Einkommen sollen sich auch künftig das Wohnen noch leisten können. Mit einer Bundesratsinitiative will Bayern erreichen, dass Mieter effektiver vor Wuchermieten geschützt werden. Vermieter sollen bei Wuchermieten leichter belangt werden können. Zudem soll der Bußgeldrahmen erhöht werden.
Derzeit ist Mietwucher dann eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz), wenn in Gebieten mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als 20 Prozent übersteigt. Dazu müssen aber folgende zwei Nachweise geführt werden: Der Mieter befand sich erstens trotz ausreichender Bemühungen um eine Mietwohnung in einer Zwangslage, weswegen er auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen war; zweitens hat der Vermieter diese Zwangslage des Mieters erkannt und ausgenutzt.
Diese Hürde ist zu hoch. Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll für eine Ahndung des Mietwuchers künftig ausreichen, dass eine unangemessen hohe Miete verlangt wird und aus objektiver Sicht ein geringes Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen vorhanden ist.
Eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro soll vom Mietwucher abhalten und die zivilrechtlichen Regelungen zur Mietpreisbremse sinnvoll ergänzen.
zum bayerischen Gesetzesantrag
zur Rede von Staatsminister Georg Eisenreich
Zur besseren Absicherung von Landwirten bei Witterungsschäden
Der Bundesrat hat eine bayerische Initiative für eine Mehrgefahrenversicherung unterstützt. Die Landwirtschaft ist immer häufiger Wetterextremen ausgesetzt. Dürre, Starkregen, Stürme, Hagel bedrohten die Ernten. Als Unternehmer müssten die Landwirte selbstverständlich selbst die Verantwortung für das betriebliche Risikomanagement tragen, die Risiken sind infolge des Klimawandels aber kaum noch beherrschbar. Um die Betriebe bei ihrem Risikomanagement zu unterstützen, will die Staatsregierung eine Lösung über eine von Bund und Ländern geförderte Mehrgefahrenversicherung. Diese Förderung ist für Risiken vorgesehen, für die es noch kein für die Betriebe wirtschaftlich tragbares Versicherungsangebot am Markt gibt oder große Wettbewerbsunterschiede innerhalb der EU bestehen. Ein erster Schritt dazu ist die angekündigte Senkung der Versicherungssteuer für das Dürre-Risiko auf 0,3 Promille der Versicherungssumme.
zur Rede von Staatsministerin Michaela Kaniber
Abstimmungsverhalten
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